- Der Verein führt den Namen „Aktionskreis Menschenrecht und Freiheit“. Er ist eine ge-
meinnützige Einrichtung mit Sitz bei seiner jeweiligen Verwaltung. - Ziel aller Vereinsaktivitäten ist die Aufwertung und Einforderung des gleichen Rechts auf
freie Lebensentfaltung für alle (Menschenrecht). Der Verein ist bestrebt, die Behinderung die-
ses Rechts in der Gesellschaft überall zu beseitigen. - Mitglied des Vereins kann werden, wer sich mit dessen Zielen identifiziert. Die Mitglied-
schaft beginnt infolge einer formlosen schriftlichen Beitrittserklärung. Dabei sind Titel, Name
und Email-Adresse zu hinterlassen. Diese Daten sind geschützt. Die Mitglieder werden ständig
über die Vorgänge und Aktivitäten des Vereins informiert. Die Mitgliedschaft erlischt durch
schriftliche Kündigung des Mitglieds oder bei Auflösung des Vereins – mit der Folge der Lö-
schung des Namens und der Email-Adresse aus dem Vereinsregister. - Der Verein wird durch ein Patronat geführt. Das Patronat ist ein nichthonoriertes Ehrenamt,
das eine einzelne Person innehat. Sie wird durch Wahl bestimmt. Der Patron bzw. die Patronin
vertreten den Verein nach außen und haben eine Beratungs- und Kontrollfunktion im Inneren.
Das Patronat trägt die Verantwortung und haftet für alle Aktivitäten, die im Namen des Ver-
eins erfolgen. Im Namen des Vereins dürfen nur solche Aktivitäten geplant und in Gang ge-
setzt werden, denen das Patronat ausdrücklich zustimmt. Die Kosten für den funktionsbeding-
ten Aufwand des Patronats trägt der Verein. - Die Wahl des Patronats geschieht nach dem Modell der kandidatenfreien Persönlichkeits-
wahl. An den Patronatswahlen können alle Mitglieder des Vereins mit Ausnahme der Funkti-
onsträger der Verwaltung (s. u.) teilnehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist wählbar.
Die drei Gewählten mit den meisten Stimmen werden den Vereinsmitgliedern bekannt gege-
ben. Die/der Gewählte mit dem höchsten Stimmenanteil übernimmt das Patronat. Die nach
Stimmenanteil zwei Rangnächsten übernehmen je nach Bedarf die Patronatsvertretung.* - Die Verwaltung des Vereins erfolgt durch ein honoriertes Unternehmen. Dieses ist per
Werkvertrag vom Verein damit beauftragt, die Mitglieder zu betreuen, die Kasse zu führen,
die Werbung zu betreiben, die Presse zu informieren, Veranstaltungen zu organisieren und alle
sonstigen Administrationsaufgaben zu erledigen. Die Kontrolle der Verwaltung obliegt dem
Patronat bzw. dessen Beauftragten. - Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Der Verein finanziert sich ausschließ-
lich aus Spenden. Er darf keine Bankdarlehen aufnehmen oder sonstige Schulden machen. - Die Auflösung des Vereins erfolgt durch das letzte Mitglied nach Kündigung aller anderen
Mitglieder. Das verbleibende Vermögen wird einer Vereinigung mit gleicher oder ähnlicher
Zielsetzung übertragen.
*Genaue Informationen über die kandidatenfreie Persönlichkeitswahl sind unter dem einschlä-
gigen Beitrag (siehe Button „Beiträge“) enthalten. Jedes Mitglied kann jederzeit für das Pat-
ronat wählen oder dafür gewählt werden. Die Identität jedes Mitglieds ist durch seine Email-
Adresse festgelegt. Bei der Wahl muss sowohl die Email-Adresse des Wählers bzw. der Wäh-
lerin als auch die des/der Gewählten angegeben werden. Ein EDV-Programm ermittelt jeweils
zum Monatsersten die drei Mitglieder (bzw. Email-Adressen) mit den meisten Stimmen.